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Aktuelles

Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 31.03.2020
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Der Bundesrat hat in seiner 988. Sitzung am 27. März 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 25. März 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Hier die wichtigsten Dokumente:

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) finden Sie im Sozialschutz-Paket unter Artikel 10.

Weitere Informationen haben wir hier zusammengefasst:

  • Häufige Fragen zum Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag
  • Corona-Update – arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Gesamtprogramm Sprache

  • Bundesagentur für Arbeit - FAQ für Bildungsträger
  • BMAS: Ver­fah­rens­ab­spra­chen zur Um­set­zung des So­zi­al­dienst­leis­ter-Ein­satz­ge­set­zes - So­dEG

Ihre in diesem Zusammenhang stehenden konkreten Fragen bitten wir Sie zu formulieren und diese an unsere Landesgeschäftsstelle zu senden. Wir werden diese dann an die Bundesagentur für Arbeit und an das BMAS weiterleiten.

Zuletzt geändert am: 31.03.2020 um 13:18

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Kontakt für Rückfragen:

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Leila Schilow
Tel: 0341 3373499
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